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Bundeseinheitliche Prüfungsaufgabenerstellung

Die IHK-Organisation gewährleistet zuverlässige Prüfungsergebnisse

Bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben gewährleisten vergleichbare Anforderungen und ermöglichen zuverlässige Aussagen zur Berufsfähigkeit. Die bundeseinheitliche Erstellung der Prüfungsaufgaben ist das solide Fundament dafür.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat durch Beschlüsse seiner Vollversammlung die Verwendung bundeseinheitlicher Prüfungsaufgaben bestimmt, um auch bei der Feststellung der in der Ausbildung erworbenen Qualifikationen vergleichbare Anforderungen zu gewährleisten und zuverlässige Aussagen zur Berufsfähigkeit zu ermöglichen.


1.  Erstellungsverfahren
Der Prozess der Aufgabenerstellung lässt sich in einer vereinfachten Darstellung in die folgenden Phasen der Wertschöpfung unterteilen:

  • Originäre Aufgabenerstellung und Verknüpfung zu Aufgabenmanuskripten durch die Fachausschüsse und die ZPA Nord-West.
  • Revision der Aufgabenmanuskripte und gutachterliche Stellungnahmen durch Lektoren und die ZPA Nord-West zu fachlichen und redaktionellen Aspekten.
  • Überarbeitung und Verabschiedung der Prüfungsaufgabensätze durch die Fachausschüsse.
  • Druck der Prüfungsaufgabensätze durch den Verlag und Verteilung an die IHKs.

Die Lektoren sind aktuell berufene Mitglieder in Prüfungsausschüssen der IHKs mit einer den Aufgabenerstellern vergleichbaren Qualifikation. Sie überprüfen die Übereinstimmung der Inhalte der Prüfungsaufgabenmanuskripte mit den Rahmenvorgaben der Ausbildungsordnungen und nehmen zu diesen fachlichen Aspekten, dem Umfang und den Zeitvorgaben gutachterlich Stellung. Sie unterbreiten den Fachausschüssen Ergänzungs- und Änderungsvorschläge.

Neben der fachlichen Überprüfung werden die Aufgabenmanuskripte durch die ZPA Nord-West einer redaktionellen Überprüfung im Hinblick auf stilistisch einwandfreie, präzise und verständliche Formulierung, Sprachökonomie, Interpunktion und Rechtschreibung unterzogen.

Ein weiterer Aspekt der Koordinierungsfunktion der ZPA Nord-West ist die Bewertung der Aufgabenmanuskripte nach den für Prüfungen allgemein gültigen Qualitätskriterien. 

Prüfungen müssen:
  • objektiv sein,
  • verständlich und eindeutig sein,
  • einseitige Schwerpunktbildung und Spitzfindigkeiten vermeiden,
  • die berufliche Handlungskompetenz überprüfen,
  • zuverlässige Ergebnisse liefern,
  • tatsächlich das prüfen, was sie inhaltlich prüfen sollen,
  • zwischen Leistungsstarken und Leistungsschwachen trennen und
  • wirtschaftlich durchzuführen sein.


Die Beschlussfassung und Verabschiedung der Prüfungsaufgabensätze erfolgt unter Einbezug der gutachterlichen Stellungnahmen durch den jeweiligen Fachausschuss.


2.  Berufungsverfahren für die Aufgabenerstellungsausschüsse

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als einschlägige Rechtsvorschrift für die duale Berufsausbildung regelt u. a. das Prüfungswesen bei den Industrie- und Handelskammern als zuständigen Stellen.

Nach diesen Vorschriften werden die Prüfungsausschüsse der IHKs und die Fachausschüsse für die Aufgabenerstellung paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Lehrern an berufsbildenden Schulen besetzt. Die Berufungsperiode der Prüfungs- und der Fachausschüsse dauert grundsätzlich fünf Jahre. Im BBiG ist auch die Bildung überregionaler Ausschüsse bereits grundsätzlich vorgesehen. Im Rahmen der beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unter den 80 IHKs getroffenen Absprachen zu bundesweit einsetzbaren Zwischen- und Abschlussprüfungen sind bei der Besetzung der Fachausschüsse alle Bundesländer beteiligt. Derzeit sind in die Fachausschüsse der ZPA Nord-West über 350 ordentliche und stellvertretende Mitglieder berufen und dort ehrenamtlich tätig.

Voraussetzungen für die Berufung als Mitglied in einen Fachausschuss für die Aufgabenerstellung sind
  • umfassende Kenntnisse der Ausbildungsordnung mit Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan,
  • testtheoretische Kenntnisse,
  • einschlägige Berufspraxis in der ausbildenden Wirtschaft und Fachkompetenz im jeweiligen Ausbildungsberuf für die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
  • berufsrelevante Fakultas und Unterricht als Fachlehrer in entsprechenden Fachklassen für die Vertreter der Lehrer an berufsbildenden Schulen,
  • aktuelle Berufung als Mitglied in den Prüfungsausschuss einer IHK für den entsprechenden Ausbildungsberuf,
  • Bereitschaft zur Aufgabenerstellung und Teilnahme an den Sitzungen des Fachausschusses.
 
Mit der Berufung in den Fachausschuss unmittelbar verknüpft ist der ausdrückliche Hinweis auf die mit der Tätigkeit als Aufgabenersteller verknüpfte Verschwiegenheitspflicht und die absolute Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben. 

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