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Bundeseinheitliche PrüfungsaufgabenerstellungDie IHK-Organisation gewährleistet zuverlässige Prüfungsergebnisse
Bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben gewährleisten vergleichbare Anforderungen und
ermöglichen zuverlässige Aussagen zur Berufsfähigkeit. Die bundeseinheitliche Erstellung der
Prüfungsaufgaben ist das solide Fundament dafür.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) hat durch Beschlüsse seiner Vollversammlung die Verwendung bundeseinheitlicher
Prüfungsaufgaben bestimmt, um auch bei der Feststellung der in der Ausbildung erworbenen
Qualifikationen vergleichbare Anforderungen zu gewährleisten und zuverlässige Aussagen zur
Berufsfähigkeit zu ermöglichen.
Die Lektoren sind aktuell berufene Mitglieder in Prüfungsausschüssen der IHKs mit einer den Aufgabenerstellern vergleichbaren Qualifikation. Sie überprüfen die Übereinstimmung der Inhalte der Prüfungsaufgabenmanuskripte mit den Rahmenvorgaben der Ausbildungsordnungen und nehmen zu diesen fachlichen Aspekten, dem Umfang und den Zeitvorgaben gutachterlich Stellung. Sie unterbreiten den Fachausschüssen Ergänzungs- und Änderungsvorschläge. Neben der fachlichen Überprüfung werden die Aufgabenmanuskripte durch die ZPA Nord-West einer redaktionellen Überprüfung im Hinblick auf stilistisch einwandfreie, präzise und verständliche Formulierung, Sprachökonomie, Interpunktion und Rechtschreibung unterzogen. Ein weiterer Aspekt der Koordinierungsfunktion der ZPA Nord-West ist die Bewertung der Aufgabenmanuskripte nach den für Prüfungen allgemein gültigen Qualitätskriterien. Prüfungen müssen:
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als einschlägige Rechtsvorschrift für die duale
Berufsausbildung regelt u. a. das Prüfungswesen bei den Industrie- und Handelskammern als
zuständigen Stellen.
Nach diesen Vorschriften werden die Prüfungsausschüsse der IHKs und die
Fachausschüsse für die Aufgabenerstellung paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber, der
Arbeitnehmer und der Lehrern an berufsbildenden Schulen besetzt. Die Berufungsperiode der Prüfungs-
und der Fachausschüsse dauert grundsätzlich fünf Jahre. Im BBiG ist auch die Bildung überregionaler
Ausschüsse bereits grundsätzlich vorgesehen. Im Rahmen der beim Deutschen Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) unter den 80 IHKs getroffenen Absprachen zu bundesweit einsetzbaren
Zwischen- und Abschlussprüfungen sind bei der Besetzung der Fachausschüsse alle Bundesländer
beteiligt. Derzeit sind in die Fachausschüsse der ZPA Nord-West über 350 ordentliche und
stellvertretende Mitglieder berufen und dort ehrenamtlich tätig.
Voraussetzungen für die Berufung als Mitglied in einen Fachausschuss für die Aufgabenerstellung sind
Mit der Berufung in den Fachausschuss unmittelbar verknüpft ist der ausdrückliche Hinweis auf die mit der Tätigkeit als Aufgabenersteller verknüpfte Verschwiegenheitspflicht und die absolute Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben. |
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