Differenzierung von Aufgabentypen
Praxisnahe Aufgabengestaltung
Ungebundene
und gebundene, konventionelle und programmierte Aufgaben - mit solchen regional wie auch inhaltlich
unterschiedlich verwendeten Wortpaaren wird versucht, die in schriftlichen Prüfungen eingesetzten
Aufgaben zu unterscheiden.
An
dieser Stelle soll nun versucht werden, mit der gebotenen Neutralität den verbalen Irrungen und
Wirrungen zu begegnen und das entstandene Sprachgewirr zu entflechten. Dazu werden in einem ersten
Schritt die in der Praxis verwendeten Aufgabentypen nach der Art ihrer Beantwortung und der
Feststellung der erbrachten Prüfungsleistung sortiert. "Ungebundene", "konventionelle" und "offene"
Prüfungsaufgaben werden zusammengefasst zu "manuell zu bewertenden Aufgaben", die "gebundenen",
"programmierten" und "geschlossenen" Prüfung.
1. Manuell zu bewertende Aufgaben
Die Aufgabenstellungen sind mit mehr als einem Wort, in der Regel in ganzen Sätzen oder mit
mehreren Stichworten zu beantworten. Daher kommt bei diesen Aufgabentypen der individuellen
schriftlichen Ausdrucksfähigkeit der Prüflingsteilnehmer eine besondere Bedeutung zu. Die
Prüfungsteilnehmer müssen die Antworten frei formulieren, ohne an Vorgaben gebunden zu sein. Daher
können Aufgaben dieses Typs zutreffend als "ungebundene Aufgaben" bezeichnet werden. Die Bewertung
der Prüfungsleistungen wird dezentral und "von Hand" durch die Prüfungsausschüsse der IHKs nach
Bewertungskriterien vorgenommen, die von den Aufgabenerstellungseinrichtungen als "Lösungshinweise"
über die IHKs an die Zensoren herausgegeben werden. Die Lösungshinweise sind dabei keine
vollständig ausformulierten Lösungen, sondern in der Regel stichwortartige Aufzählungen von
Lösungselementen und Bewertungshinweisen, die dem sach- und fachkundigen Zensor Auskunft über die
zur Vergabe der Maximalpunktzahl erwartete thematische Breite und fachliche Tiefe der Lösung sowie
zur Bewertung von Teilleistungen geben. Orthografische und grammatikalische Richtigkeit sind dabei
in der Regel - mit Ausnahme von Brief und Aufsatz - keine Bewertungskriterien.
Die Komplexität manuell zu bewertender Aufgaben steigt ausgehend von einfachen Fachfragen in
den schriftlichen Ausarbeitungen stetig an bis hin zu Fachberichten und Aufsätzen zu beruflichen
Themen. Schriftliche Ausarbeitungen beziehen sich nicht nur auf eine (gezielte) schriftlich
vorgelegte Frage, sondern behandeln ein abgestimmtes (komplexeres) Thema.
1.1. Fachfrage
In der Regel wird bei Fachfragen nur der fachliche Gehalt der Antwort bewertet, nicht aber
die sprachliche Leistungsfähigkeit des Prüfungsteilnehmers. Der fachliche Gehalt der Antwort hängt
im Wesentlichen von der Klarheit der Fragestellung, dem Anforderungsniveau der Frage und der
fachlichen Qualifikation des Prüfungsteilnehmers ab.
Der eindeutigen Formulierung der Aufgabenstellung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil sie
die Richtung vorgibt, in der der Prüfling die Antwort suchen muss. Die fachliche Anforderung und
der Schwierigkeitsgrad der Fachfragen sind in Taxonomiestufen (nennen, erläutern, darstellen,
analysieren, bewerten, beurteilen) gestaffelt. Ein Aufgabensatz, der nur aus Fachfragen besteht,
soll unter Beachtung dieser Taxonomiestufen in seinen Anforderungen so systematisch gestaltet sein,
dass er mit den einfacheren Fragen beginnt, um zunächst die Prüfungsangst abzubauen, und dann im
Schwierigkeitsgrad ansteigt.
1.2 Brief
Der Geschäftsbrief, wie er z. B. im Prüfungsfach "Informationsverarbeitung" in der
Abschlussprüfung der Büroberufe verlangt wird, ist prüfungsmethodisch ein "praktisches
Arbeitsergebnis", weshalb dieses Prüfungsfach in den beiden Ausbildungsordnungen folgerichtig
jeweils dem Prüfungsteil "Praktische Prüfung" zugeordnet wurde. Im Gegensatz zu den Antworten auf
Fachfragen bzw. einer Fallbearbeitung wird ein Brief nämlich nicht nur hinsichtlich seiner
fachlichen Richtigkeit beurteilt, sondern auch hinsichtlich formaler Kriterien wie der Einhaltung
von DIN-Richtlinien für die Briefgestaltung, Vollständigkeit aller formalen Elemente eines Briefes
(Adressatenfeld, Absender, Betreff, usw.) und orthografischer und grammatikalischer
Richtigkeit.
1.3 Fallbearbeitung
In Fallbearbeitungen, die synonym auch als "Fallstudien" bezeichnet werden, sind in der
Regel problemhafte berufliche Situationen systematisch zu bearbeiten, die exemplarischen Charakter
haben, also für viele ähnliche Situationen der Praxis stehen. Die Fallbearbeitung beginnt mit der
Analyse des im Szenario des Falls enthaltenen beruflichen Problems. Daran anschließend sind die
problemrelevanten Informationen zu sammeln und zu strukturieren und auf deren Grundlage eine
Problemlösung zu erarbeiten. Abschließend sind dann Kriterien zur Beurteilung der gefundenen Lösung
zu entwickeln und das Arbeitsergebnis in einer Zusammenfassung darzustellen. Wegen der nur begrenzt
zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit werden oft nicht alle genannten Schritte der
Fallbearbeitung von den Prüfungsteilnehmern abverlangt. In Anlehnung an die berufliche Praxis der
Funktionsteilungen zwischen mehreren Mitarbeitern werden Teilergebnisse der Fallbearbeitung bereits
im Szenario vorgeben oder vorausgesetzt und der Prüfungsteilnehmer erhält den Auftrag, nur
bestimmte Schritte der Fallbearbeitung selbst durchzuführen.
Aus den Ergebnissen einer solchen Fallbearbeitung kann relativ verlässlich auf die Ausprägung
der beruflichen Handlungsfähigkeit des Prüfungsteilnehmers geschlossen werden, insbesondere dann,
wenn das Szenario mit berufstypischen Unterlagen angereichert ist.
1.4 Fachbericht
In einem Fachbericht ist vom Prüfungsteilnehmer ein berufsbezogenes Thema seiner
Sachstruktur entsprechend möglichst umfassend, sachlich richtig, logisch aufgebaut,
sprachlich-stilistisch gewandt und in leserlicher, ordentlicher äußerer Form schriftlich
abzuhandeln. In einem Fachbericht gliedert der Prüfungsteilnehmer einen Vorgang, stellt die
einzelnen Schritte, den Zusammenhang und das Ergebnis der Vorgänge oder Abläufe dar und beschreibt
die Bedingungen, die eine bestimmte Situation hervorgebracht haben. Er beleuchtet die Ziele und
Verhaltensweisen der Beteiligten und zeigt die Lösung des berufsbezogenen Problems auf.
Der Fachbericht ermöglicht eine große thematische Spannweite. In der Aufgabenstellung müssen
deshalb für Prüfungsteilnehmer und Zensoren gleichermaßen die Anforderungen an fachlichen Inhalt
und Umfang des Berichts eindeutig formuliert werden.
1.5 Aufsatz
Der Aufsatz geht insoweit noch über den Fachbericht hinaus, als er inhaltlich um eine
persönliche Stellungnahme und in der äußeren Form um die grammatikalische und ortografische
Richtigkeit ergänzt ist. Weil sich aber eine Stellungnahme immer auch an den Erwartungen eines
Kommunikationspartners orientiert, bleibt der klassische Aufsatz in Abschlussprüfungen die
Ausnahme, weil die Erwartungen des Prüfungsausschusses dem Prüfungsteilnehmer in der Regel nicht
bekannt sind.
2. Maschinell auswertbare Aufgaben
Die Aufgabenstellungen sind nicht in ausführlicher schriftlicher Form zu beantworten,
sondern durch die Eintragung einer oder mehrer Zahlen oder eines Wortes in ein auf einem
Lösungsbogen vorgegebenes Antwortschema. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt meist zentral
nach einer Musterlösung durch maschinelle Auswertung mit entsprechenden Auswertungsdateien oder
dezentral durch die Prüfungsausschüsse der IHKs an Hand von Lösungsschablonen.
Die Komplexität maschinell auswertbarer Aufgaben steigt ausgehend von Mehrfachwahlaufgaben
über Umordnungsaufgaben stetig an bis hin zu Kontierungs-, Rechen- und Offen-Antwort-Aufgaben, die
untereinander oder in Teilaufgaben mit Lösungsalgorithmen verknüpft werden können und dadurch die
Bewertung von Teilleistungen zulassen.
Wenn auf dem Lösungsbogen die vom Prüfungsteilnehmer ermittelten Lösungen direkt einzutragen
sind, handelt es sich um ungebundene, maschinell auswertbare Aufgaben. Sind im Rahmen einer
Aufgabenstellung aber bereits mehrere Lösungen mit Kennziffern zur Auswahl vorgegeben und vom
Prüfungsteilnehmer nur eine Kennziffer auf dem Lösungsbogen einzutragen, dann handelt es sich in
der Grundstruktur der Aufgabe um eine gebundene Mehrfachwahl-Aufgabe mit Musterlösung und
Distraktoren.
2.1 Alternativantwortaufgabe
Dieser Aufgabentyp wird auch "1/9er"- oder "Richtig-Falsch"-Aufgabe genannt. Die zuletzt
genannte Bezeichnung macht deutlich, dass es sich im Grunde um eine Aufgabe mit nur zwei
Antwortalternativen handelt. Wegen der mit 50 % sehr hohen Ratewahrscheinlichkeit findet diese
Aufgabe kaum noch Verwendung in Zwischen- und Abschlussprüfungen. Meist steht die Aufgabenstellung
dann in einem Bewertungszusammenhang mit einer Rechen- oder Buchungsaufgabe.
2.2
Mehrfachwahlaufgabe
Aus mehreren numerisch gekennzeichneten Auswahlantworten sind eine oder mehrere
richtige Lösungen auszuwählen und die Lösungsziffern in vorgegebene Kästchen, die auf einem
separaten Lösungsbogen zusammengefasst sind, einzutragen. Bei der Gestaltung der Prüfungsaufgaben
kann die Anzahl der falschen Auswahlantworten, der "Distraktoren", (lat. distrahieren = ablenken,
auseinander ziehen), und die Anzahl der richtigen Antworten, der "Musterlösungen", grundsätzlich
frei gewählt werden. In IHK-Prüfungen werden aber in der Regel "1 aus 5"- und "2 aus 6"- Aufgaben
eingesetzt, weil mit diesen Aufgaben einerseits die Wahrscheinlichkeit, dass die Musterlösung per
Zufall erraten wird, vertretbar gering ist, andererseits in der Aufgabenerstellung aber noch eine
ausreichende Zahl plausibler Distraktoren formuliert werden kann.
Bei Mehrfachwahlaufgaben sind die Antwortmöglichkeiten ausschließlich an die mit der
Aufgabenstellung vorgegebenen Auswahlantworten "gebunden", daher können Aufgaben dieses Typs
zutreffend als "gebundene Aufgaben" bezeichnet werden.
Der Begriff der "programmierten" Aufgabe entspringt dem Bereich des programmierten Lehrens
und Lernens und wurde in den 70er Jahren für die in diesen programmierten Lernmaterialien oft
verwendeten Mehrfachwahlaufgaben geprägt und später mit folgendem Satz in vielen
Ausbildungsordnungen übernommen: „Soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form
durchgeführt wird, kann die vorgesehene Prüfungsdauer unterschritten werden."
Für Lernmaterialien macht diese Bezeichnung durchaus einen gewissen Sinn, denn abhängig vom
Erfolg bei der Beantwortung von in einen Lerntext eingebundenen (Mehrfachwahl-) Aufgaben kann der
Lernende - verzweigt bzw. programmiert wie in einem Computerprogramm - entweder in eine Vertiefung
einsteigen, zur nächsten Lerneinheit übergehen, oder wieder zurück zum Anfang der Lerneinheit
geschickt werden. Für Prüfungsaufgaben allerdings ist die Bezeichnung sinnlos.
2.3
Umordnungsaufgaben
In Umordnungsaufgaben sind vorgegebene Elemente zur Beantwortung der
Aufgabenstellung in einen neuen Zusammenhang einzuordnen. Die Art der Umordnung, Vervollständigung,
Zuordnung, Reihenfolge oder Rangordnung ergibt sich dabei aus der Sachlogik des gestellten
Problems. Der Aufgabentyp zählt noch zu den "gebundene Aufgaben", weil sich der Prüfungsteilnehmer
zur Lösung der Aufgaben ebenfalls mit bereits formulierten Antwortelementen auseinandersetzt. Bei
Umordnungsaufgaben ist jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Musterlösung per Zufall erraten
wird, noch erheblich geringer als bei Mehrfachwahlaufgaben.
2.3.1
Vervollständigungsaufgabe
In einer Vervollständigungsaufgabe sind unvollständige Darstellungen (Texte, Grafiken,
Berechnungen, usw.) durch numerische Zuordnung vorgegebener Elemente (Wörter, Textteile, Zahlen,
Begriffe, Symbole, usw.) richtig zu ergänzen. Vervollständigungsaufgaben, in denen die Anzahl der
Elemente größer als die Anzahl der Lücken in den Darstellungen ist, können in ihrer Grundstruktur
in einzelne Mehrfachwahl-Aufgaben mit Musterlösungen und Distraktoren zerlegt werden.
2.3.2
Zuordnungsaufgabe
In einer Zuordnungsaufgabe sind zwei Reihen von Elementen, Auswahlantworten und Prämissen
(Aussagen, Begriffe, usw.) durch numerische Zuordnung zueinander in Beziehung zu setzen, d. h. die
Kennziffern der Antwortangebote sind in die Lösungsfelder der jeweils zugehörigen Prämissen
einzutragen. In der Regel sind in einer Aufgabe mehr als eine Zuordnung vorzunehmen.
Wenn in Vervollständigungs- und Zuordnungsaufgaben mehr als eines der vorgegebenen Elemente
sachlich richtig zugeordnet werden kann, sind analog mehrere Musterlösungen möglich. Das ist dann
in der Dokumentation der Musterlösungen entsprechend darzustellen bzw. mit entsprechenden
Parametern in der Auswertungsdatei zu programmieren.
2.3.3
Reihenfolgenaufgabe
In einer Reihenfolgenaufgabe ist eine bestimmte Anzahl ungeordneter Elemente von Prozessen
(z. B. Arbeitsabläufe, Fahrstrecken, usw.) numerisch in eine nach der Sachlogik des Prozesses
richtige Reihenfolge zu ordnen. Dazu ist in der Aufgabenstellung ein eindeutiges Lösungsschema
vorgegeben mit einer klaren Handlungsanweisung, was einzutragen ist und wie es einzutragen
ist.
2.3.4
Rangordnungsaufgabe
In einer Rangordnungsaufgabe ist eine bestimmte Anzahl von Elementen (z. B. Eintragungen im
Grundbuch) die zumeist alle ein bestimmtes Merkmal in unterschiedlicher Ausprägung gemeinsam haben,
in eine im Hinblick auf das Merkmal richtige Rangfolge zu ordnen. Die Rangordnung kann dabei z. B.
nach abnehmender oder zunehmender Merkmalsausprägung gestaltet sein.
In Prüfungspraxis und Literatur wird oft nicht unterschieden zwischen Reihungen auf Grund
unterschiedlicher Merkmalsausprägungen und Reihungen von Schritten eines Prozesses. Es besteht aber
ein sachlicher Unterschied darin, dass in Rangordnungsaufgabe zwischen zwei benachbarten Elementen
keine sachlogische Verknüpfung besteht, wie sie zwischen den Schritten eines Prozesses besteht.
Zumeist werden Rangordnungs-Elemente dadurch zu Nachbarn, dass ein bestimmtes Merkmal stärker bzw.
geringer ausgeprägt ist.
Wenn in Reihenfolgen- und Rangordnungsaufgaben mehr als eine Reihenfolge bzw. Rangordnung der
Elemente sachlich richtig sein kann, sind analog mehrere Musterlösungen aber auch die Bewertung
richtiger Teilleistungen möglich. So können z. B. mehrere vollständige Reihenfolgen richtig sein,
für die dann jeweils die volle Punktzahl zu vergeben ist. Es können aber auch mit Vergabe
entsprechender Teilpunkte Reihenfolgen bis zum ersten falschen Element, die richtige Verknüpfung
zweier Elemente oder die Eintragung von Elementen an ihrer richtigen Stelle innerhalb der
Reihenfolge als teilweise richtige Lösungen bewertet werden. Das ist dann, ggf. mit differenzierter
Vergabe von Teilpunkten, in der Dokumentation der Musterlösungen entsprechend darzustellen bzw. mit
entsprechenden Parametern in der Auswertungsdatei zu programmieren. Durch diese Flexibilität in der
Darstellung, Lösung und Bewertung findet an dieser Stelle ein fließender Übergang von gebundenen zu
ungebundenen Aufgaben statt.
2.4
Kontierungsaufgabe
In Kontierungsaufgaben sind einfache und zusammengesetzte Buchungssätze zu bilden. Der
Aufgabensatz enthält dazu einen Kontenplan (ggf. auszugsweise) und der Lösungsbogen eine
strukturierte Vorgabe für die Eintragung der Kontennummern auf der Soll- und Habenseite, bei
zusammengesetzten Buchungssätzen ggf. auch noch Kästchen für die Eintragung der jeweiligen
Beträge.
Wenn mehr als ein Buchungssatz sachlich richtig ist, sind analog mehrere Musterlösungen
möglich, bei zusammengesetzten Buchungssätzen können darüber hinaus einzelne Konten und Beträge mit
Lösungsalgorithmen verknüpft werden. Das ist dann in der Dokumentation der Musterlösungen
entsprechend darzustellen bzw. mit entsprechenden Parametern in der Auswertungsdatei zu
programmieren.
Wenn auf dem Lösungsbogen auf Soll- und Habenseite jeweils die gleiche Anzahl an
Lösungskästchen für die Eintragung der Kontennummern und ggf. der Beträge dargestellt sind, handelt
es sich um ungebundene, maschinell auswertbare Aufgaben.
2.5
Rechenaufgabe
In Rechenaufgaben sind durch einfache und verkettete Berechnungen Rechenergebnisse zu
ermitteln.
Wenn mehr als ein Rechenergebnis sachlich richtig ist, sind analog mehrere Musterlösungen
möglich, bei verketteten Berechnungen können darüber hinaus einzelne Rechenoperationen mit
Lösungsalgorithmen verknüpft werden. Durch Lösungsalgorithmen und die Vergabe entsprechender
Teilpunkte können auch richtige Teilleistungen wie z. B. die Durchführung der richtigen
Rechenoperation mit falschen Beträgen bewertet werden. Das ist dann in der Dokumentation der
Musterlösungen entsprechend darzustellen bzw. mit entsprechenden Parametern in der Auswertungsdatei
zu programmieren.
Wenn auf dem Lösungsbogen die vom Prüfungsteilnehmer ermittelten Rechenergebnisse direkt
einzutragen sind, handelt es sich um ungebundene, maschinell auswertbare Aufgaben. Sind im Rahmen
einer Aufgabenstellung aber bereits mehrere Ergebnisse mit Kennziffern vorgegeben und vom
Prüfungsteilnehmer nur eine Kennziffer auf dem Lösungsbogen einzutragen, dann handelt es sich in
der Grundstruktur der Aufgabe um eine gebundene Mehrfachwahl-Aufgabe mit Musterlösung und
Distraktoren.
2.6
Offen-Antwort-Aufgabe
In Offen-Antwort-Aufgaben sind in der Regel numerische Lösungen (Kalenderdaten,
Steuersätze, Mischungsverhältnisse, usw.) zu ermitteln, nur in den auch als "halboffene Aufgaben"
bezeichneten Varianten dieses Aufgabentyps sind alphanumerische Lösungen (Stichwörter) zu
formulieren.
Wenn mehr als eine numerische oder alphanumerische Lösung sachlich richtig ist, sind analog
mehrere Musterlösungen möglich. Durch Lösungsalgorithmen und die Vergabe entsprechender Teilpunkte
können auch richtige Teilleistungen bewertet werden. Das ist dann in der Dokumentation der
Musterlösungen entsprechend darzustellen bzw. mit entsprechenden Parametern in der Auswertungsdatei
zu programmieren.