Schriftliche Abschlussprüfung Büroberufe
Rechnungswesen und Betriebslehre
- Der Buchung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird die seit dem 01.01.2008 geltende
gesetzliche Neuregelung zugrunde gelegt.
- Der Abgang von Anlagevermögen wird wie folgt gebucht
(Beispiel: Barverkauf eines Geschäfts-Pkw):
Verkaufserlös < Buchwert
1. 2880 an 5410
4800
2. 5410 an 0840
6960
Verkaufserlös > Buchwert
1. 2880 an 5410
4800
2. 5410 an 0840
5460
- Entgeltbuchungen erfolgen unter Berücksichtigung des Kontos 2640.
Entgeltzahlungen erfolgen am Monatsende (drittletzter banküblicher Arbeitstag).
Zeitlich separate Buchungen:
- Überweisung der SV-Beiträge (drittletzter banküblicher Arbeitstag)
- Überweisung der Entgelte/Verb. ggü. Finanzbehörden (und ggf. VL/Vorschüsse) zum Monatsletzten
Zur Vereinfachung der Bearbeitung
• wird unterstellt, dass keine SV-Differenzbeträge aus dem Vormonat zu berücksichtigen sind.
• bleiben bilanzielle Aspekte des Kontos 2640 unberücksichtigt.
- Folgende Themen sind nicht Prüfungsgegenstand:
• Degressive Abschreibung
• Wechsel
• Buchung der indirekten Abschreibung
• Buchung von Wertpapieren
- Schecks werden über die Konten 2800/2850 als bei den Banken eingereichtes Zahlungsmittel
gebucht.
- Als BAB wird der einfache BAB (wie in der Industrie verwendet) zugrundegelegt.
- Insolvenzverfahren werden als am Jahresende abgeschlossen betrachtet. Es erfolgt eine
direkte Abschreibung auf Forderungen.
- Für die Berechnung von Zinsen erfolgt in der Aufgabenstellung jeweils ein Hinweis zur
anzuwendenden Zinsformel (Kfm. Zinsformel oder Euro-Zinsformel oder BGB-Zinsformel).
- Erlöse aus Dienstleistungen werden auf dem Konto 5410 „Sonstige Nebenerlöse“ gebucht.
Darüber hinaus gelten weiterhin die in den IHK-GBA-News bzw. IHK-Prüfungs-News des Jahres
2007 bekannt gemachten Regelungen zur schriftlichen Abschlussprüfung der Büroberufe.