10. Oktober 2024 | Druckansicht

Unsere Aufgabe

Die Prüfungsaufgabenerstellung

Die Durchführung bundeseinheitlicher schriftlicher Zwischen- und Abschlussprüfungen in allen kaufmännischen und kaufmännisch- verwandten Ausbildungsberufen ist erklärtes Ziel der IHKs.

Die ZPA Nord-West hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Erstellung von bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben für die schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammern (IHKs) in derzeit 39 Ausbildungsberufen durchzuführen und die Bereitstellung der Prüfungsaufgabensätze für jeweils zwei Zwischen- und Abschlussprüfungstermine im Jahr zu gewährleisten.

Die Aufgabenerstellung für diese bundeseinheitlichen Prüfungen in den kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen ist zwischen der "Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-West" (ZPA Nord-West) in Köln und der "Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen" (AkA) mit Sitz in Nürnberg berufsweise aufgeteilt. Beide Einrichtungen unterstützten die IHKs darüber hinaus bei der Durchführung der Prüfungstermine durch organisatorische und logistische Hilfen wie z. B. Zeit- und Terminpläne.

Arbeitsteilige Aufgabenerstellung
Nach einer ersten, im Kern historisch bedingten Arbeitsteilung zwischen AkA und ZPA Nord-West aus dem Jahr 2007 haben sich die Beiräte von AkA und ZPA Nord-West im Jahr 2010 eingehend mit einer Neuausrichtung der arbeitsteiligen Aufgabenerstellung für die bundeseinheitlichen schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen in den kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen befasst. Diese wurde schließlich nach einer Reihe von dazu erforderlichen Beschlussfassungen in den Gremien der Industrie- und Handelskammern im Jahr 2012 von AkA und ZPA Nord-West umgesetzt. Diese Neuausrichtung ist der finale und konsequente Schritt einer langen Entwicklung in der IHK-Organisation, die ihren offiziellen Anfang bereits im Herbst 1998 mit dem Beschluss der DIHT-Vollversammlung nahm, das kaufmännische Prüfungswesen in der IHK-Organisation zu vereinheitlichen. Dies war seinerzeit ein ebenso wegweisender wie notwendiger Beschluss, dem schon bald erfolgreiche Schritte folgten.
Unter Federführung der eigens zu diesem Zweck gegründeten IHK-GBA wurden bereits ab Herbst 2000 die Zwischenprüfungen und ab Sommer 2007 auch die Abschlussprüfungen im kaufmännischen Bereich bundeseinheitlich erstellt.

Bundesweit einmalige Prüfungskompetenz
Mittlerweile stellen die bundesweit einheitlichen IHK-Ausbildungsprüfungen in der Wirtschaft wie auch bei den Absolventen ein anerkanntes, objektives und qualitativ hochwertiges Testat der beruflichen Handlungsfähigkeit dar, deren Ergebnisse eine hohe Aussagekraft aufweisen, da sie über Bundesländergrenzen hinweg vergleichbar sind. Diese herausragende und bundesweit einmalige Prüfungskompetenz der IHK-Organisation muss auch für die Zukunft gesichert werden, zumal die verschiedensten Interessensgruppen - Unternehmen, Gewerkschaften, Schulen und Lehrer, aber auch Politik und Wissenschaft - das Prüfungsgeschehen genau beobachten und kritisch begleiten. Gerade die von den Kammergegnern in jüngster Zeit immer wieder angegriffene Legitimation der IHKs als öffentlich-rechtliche Körperschaften resultiert zu großen Teilen aus ihrer Funktion als zuständige Stelle für die Berufsbildung und damit auch als neutrale und kompetente Instanz für die Organisation und Durchführung der Prüfungen.
Daher muss die Marke „IHK-Prüfungen" kontinuierlich weiterentwickelt und die Qualitätsanforderungen für alle von der IHK-Organisation abgenommenen Prüfungen sichergestellt werden. Dies wurde auch im DIHK-Positionspapier „Prüfungen und Zertifizierungen in der beruflichen Bildung" klar zum Ausdruck gebracht und von der DIHK-Vollversammlung als Notwendigkeit anerkannt.

390.000 Prüfungen im Jahr
Aktuell prüfen die IHKs allein im kaufmännischen Bereich pro Jahr über 210.000 Auszubildende in der Abschluss- und über 180.000 Auszubildende in der Zwischenprüfung. Die Prüfungsaufgaben hierzu werden von der AkA und der ZPA Nord-West nach verabredeten Qualitätsstandards in einem koordinierten Verfahren arbeitsteilig bereitgestellt. Allerdings wurden daneben für Ausbildungsberufe mit nur geringen Teilnehmerzahlen die Prüfungsaufgaben von einzelnen Leit-IHKs mehr oder weniger für den Eigenbedarf erstellt - oft auch mehrfach und unter Vernachlässigung der Qualitätskriterien und Gestaltungsrichtlinien für Prüfungsaufgaben. Vor diesem Hintergrund und in konsequenter Umsetzung des 2009 verabschiedeten DIHK-Positionspapiers „Prüfungen und Zertifizierungen in der beruflichen Bildung" haben daher AkA und ZPA Nord-West eine Perspektive zur Fortentwicklung des kaufmännischen IHK-Prüfungswesens ausgearbeitet und umgestzt, in der die seit der Einführung bundeseinheitlichen Prüfungen im Jahr 2007 verabredete Arbeitsteilung zwischen AkA und ZPA Nord-West noch stärker systematisiert und die zentrale Aufgabenerstellung im kaufmännischen Bereich auch auf die bisher im so genannten Leitkammersystem erstellten oder nur in regionalen Schwerpunkten ausgebildeten Ausbildungsberufe ausgedehnt wird.

Bundesweite objektive Vergleichbarkeit manifestiert
Die AkA als die größere Aufgabenerstellungseinrichtung deckt im Wesentlichen die Großberufe ab, während die ZPA Nord-West die kleineren und kleinsten, bisher von Leitkammern betreute Berufe bearbeitet. Diese wurden somit in das Entwicklungs- und Qualitätssicherungssystem der zentralen Aufgabenerstellungseinrichtungen überführt und der Anspruch und die Stärke bundeseinheitlicher IHK-Prüfungen - nämlich bundesweite objektive Vergleichbarkeit und Aussagkraft der Prüfungsergebnisse - auch in diesem Segment manifestiert. Weiterer Vorteil dieses Ansatzes ist, dass den unterschiedlichen Arbeitsweisen einer „Serienfertigung" für teilnehmerstarke Ausbildungsberufe und einer „Manufakturfertigung" für teilnehmerschwache bzw. Kleinstberufe Rechnung getragen werden kann. Damit kann die IHK-Organisation ihre Prüfungskompetenz weiter ausbauen und festigen.

Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung und wirtschaftliche Tragfähigkeit der Neuausrichtung war es, dass jede IHK auch die bundeseinheitlich in Kleinserie erstellten Aufgaben tatsächlich abnimmt und einsetzt. Dies wurde über einen verbindlichen DIHK-Vollversammlungsbeschluss im Herbst 2010 erreicht. Damit haben die IHKs ein günstiges, die Qualität und die Zukunft der IHK-Prüfungen sicherndes Modell erarbeitet.