8. Februar 2025 | Druckansicht

Differenzierung von Aufgabentypen

Praxisnahe Aufgabengestaltung

Ungebundene und gebundene, konventionelle und programmierte Aufgaben - mit solchen regional wie auch inhaltlich unterschiedlich verwendeten Wortpaaren wird versucht, die in schriftlichen Prüfungen eingesetzten Aufgaben zu unterscheiden.

Mit der gebotenen Neutralität begegnen wir den verbalen Irrungen und Wirrungen und entflechten das entstandene Sprachgewirr. Dazu werden in einem ersten Schritt die in der Praxis verwendeten Aufgabentypen nach der Art ihrer Beantwortung und der Feststellung der erbrachten Prüfungsleistung sortiert.

"Ungebundene", "konventionelle" und "offene" Prüfungsaufgaben werden zusammengefasst zu „Konventionellen Aufgaben“

"Gebundene", "programmierte" und "geschlossene" Prüfungsaufgaben werden zusammengefasst zu "Maschinell auswertbaren Aufgaben".


1. Konventionellen Aufgaben
Die Aufgabenstellungen sind mit mehr als einem Wort, in der Regel in ganzen Sätzen oder mit mehreren Stichworten zu beantworten. Daher kommt bei diesen Aufgabentypen der individuellen schriftlichen Ausdrucksfähigkeit der Prüflingsteilnehmer eine besondere Bedeutung zu. Die Prüfungsteilnehmer müssen die Antworten frei formulieren, ohne an Vorgaben gebunden zu sein. Daher können Aufgaben

dieses Typs zutreffend als "ungebundene Aufgaben" bezeichnet werden. Die Bewertung der Prüfungsleistungen wird dezentral und "von Hand" durch die Prüfungsausschüsse der IHKs nach Bewertungskriterien vorgenommen, die von den Aufgabenerstellungseinrichtungen als "Lösungshinweise" über die IHKs an die Zensoren herausgegeben werden. Die Lösungshinweise sind dabei keine vollständig ausformulierten Lösungen, sondern in der Regel stichwortartige Aufzählungen von Lösungselementen und Bewertungshinweisen, die dem sach- und fachkundigen Zensor Auskunft über die zur Vergabe der Maximalpunktzahl erwartete thematische Breite und fachliche Tiefe der Lösung sowie zur Bewertung von Teilleistungen geben. Auch andere sinnvolle Lösungen sind daher auch

anzuerkennen. Orthografische und grammatikalische Richtigkeit sind dabei in der Regel - mit Ausnahme von Brief und Aufsatz - keine Bewertungskriterien.

Die Komplexität manuell zu bewertender Aufgaben steigt ausgehend von einfachen Fachfragen in den schriftlichen Ausarbeitungen stetig an bis hin zu Fachberichten und Aufsätzen zu beruflichen Themen. Schriftliche Ausarbeitungen beziehen sich nicht nur auf eine (gezielte) schriftlich vorgelegte Frage, sondern behandeln ein abgestimmtes (komplexeres) Thema.


1.1. Fachfrage/Arbeitsauftrag
In der Regel wird bei Fachfragen/Arbeitsaufträgen nur der fachliche Gehalt der Antwort bewertet, nicht aber die sprachliche Leistungsfähigkeit des Prüfungsteilnehmers. Der fachliche Gehalt der Antwort hängt im Wesentlichen von der Klarheit der Aufgabenstellung, dem Anforderungsniveau der Frage und der fachlichen Qualifikation des Prüfungsteilnehmers ab.

Der eindeutigen Formulierung der Aufgabenstellung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil sie die Richtung vorgibt, in der der Prüfling die Antwort suchen muss. Die fachliche Anforderung und der Schwierigkeitsgrad der Fachfragen/Arbeitsauftrag (Nennen, Erläutern, Ermitteln, Beschreiben, Berechnen, Begründen) sind in Taxonomiestufen  gestaffelt. Ein Aufgabensatz, der nur aus Fachfragen/Arbeitsaufträgen besteht, soll unter Beachtung dieser Taxonomiestufen in seinen Anforderungen so systematisch gestaltet sein, dass er mit den einfacheren Fragen beginnt, um zunächst die Prüfungsangst abzubauen, und dann im Schwierigkeitsgrad ansteigt.


1.2 Brief
Der Geschäftsbrief, wie er z. B. in einer Abschlussprüfung verlangt wird, ist prüfungsmethodisch ein "praktisches Arbeitsergebnis", weshalb dieser Prüfungsbereich folgerichtig dem Prüfungsteil "Praktische Prüfung" zugeordnet werden kann. Im Gegensatz zu den Antworten auf Fachfragen bzw. einer Fallbearbeitung wird ein Brief nicht nur hinsichtlich seiner fachlichen Richtigkeit beurteilt, sondern auch hinsichtlich formaler Kriterien wie der Einhaltung von DIN-Richtlinien für die Briefgestaltung, Vollständigkeit aller formalen Elemente eines Briefes (Adressatenfeld, Absender, Betreff, usw.) und orthografischer und grammatikalischer Richtigkeit.


1.3 Fallbearbeitung
In Fallbearbeitungen, die synonym auch als "Fallstudien" bezeichnet werden, sind in der Regel problemhafte berufliche Situationen systematisch zu bearbeiten, die exemplarischen Charakter haben, also für viele ähnliche Situationen der Praxis stehen. Die Fallbearbeitung beginnt mit der Analyse des im Szenario des Falls enthaltenen beruflichen Problems. Daran anschließend sind die problemrelevanten

Informationen zu sammeln und zu strukturieren und auf deren Grundlage eine Problemlösung zu erarbeiten. Abschließend sind dann Kriterien zur Beurteilung der gefundenen Lösung zu entwickeln und das Arbeitsergebnis in einer Zusammenfassung darzustellen. Wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit werden oft nicht alle genannten Schritte der Fallbearbeitung von den

Prüfungsteilnehmern abverlangt. In Anlehnung an die berufliche Praxis der Funktionsteilungen zwischen mehreren Mitarbeitern werden Teilergebnisse der Fallbearbeitung bereits im Szenario vorgeben oder vorausgesetzt und der Prüfungsteilnehmer erhält den Auftrag, nur bestimmte Schritte der Fallbearbeitung selbst durchzuführen.

Aus den Ergebnissen einer solchen Fallbearbeitung kann relativ verlässlich auf die Ausprägung der beruflichen Handlungsfähigkeit des Prüfungsteilnehmers geschlossen werden, insbesondere dann, wenn das Szenario mit berufstypischen Unterlagen angereichert ist.


1.4 Fachbericht
In einem Fachbericht ist vom Prüfungsteilnehmer ein berufsbezogenes Thema seiner Sachstruktur entsprechend möglichst umfassend, sachlich richtig, logisch aufgebaut, sprachlich-stilistisch gewandt und in leserlicher, ordentlicher äußerer Form schriftlich abzuhandeln. In einem Fachbericht gliedert der Prüfungsteilnehmer einen Vorgang, stellt die einzelnen Schritte, den Zusammenhang und das Ergebnis

der Vorgänge oder Abläufe dar und beschreibt die Bedingungen, die eine bestimmte Situation hervorgebracht haben. Er beleuchtet die Ziele und Verhaltensweisen der Beteiligten und zeigt die Lösung des berufsbezogenen Problems auf. 

Der Fachbericht ermöglicht eine große thematische Spannweite. In der Aufgabenstellung müssen deshalb für Prüfungsteilnehmer und Zensoren gleichermaßen die Anforderungen an fachlichen Inhalt und Umfang des Berichts eindeutig formuliert werden.


1.5 Aufsatz
Der Aufsatz geht insoweit noch über den Fachbericht hinaus, als er inhaltlich um eine persönliche Stellungnahme und in der äußeren Form um die grammatikalische und orthografische Richtigkeit ergänzt ist. Weil sich aber eine Stellungnahme immer auch an den Erwartungen eines Kommunikationspartners orientiert, bleibt der klassische Aufsatz in Abschlussprüfungen die Ausnahme, weil die Erwartungen des Prüfungsausschusses dem Prüfungsteilnehmer in der Regel nicht bekannt sind.


2. Maschinell auswertbare Aufgaben
Die Aufgabenstellungen sind nicht in ausführlicher schriftlicher Form zu beantworten, sondern durch die Eintragung einer oder mehrerer Zahlen oder eines Wortes in ein auf einem Lösungsbogen vorgegebenes Antwortschema. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt i. d. R. zentral nach einer Musterlösung durch eine maschinelle Auswertung mit entsprechenden Auswertungsdateien. Oder aber auch noch bei kleineren Einheiten dezentral durch die Prüfungsausschüsse der IHKs an Hand von Lösungsschablonen.

Die Komplexität maschinell auswertbarer Aufgaben steigt ausgehend von Mehrfachwahlaufgaben über Zuordnungsaufgaben stetig an bis hin zu Kontierungs-, Rechen- und Offen-Antwort-Aufgaben, die untereinander oder in Teilaufgaben mit Lösungsalgorithmen verknüpft werden können und dadurch die Bewertung von Teilleistungen zulassen.

Wenn auf dem Lösungsbogen die vom Prüfungsteilnehmer ermittelten Lösungen direkt einzutragen sind, handelt es sich um ungebundene, maschinell auswertbare Aufgaben. Sind im Rahmen einer Aufgabenstellung aber bereits mehrere Lösungen mit Kennziffern zur Auswahl vorgegeben und vom Prüfungsteilnehmer nur eine Kennziffer auf dem Lösungsbogen einzutragen, dann handelt es sich in der Grundstruktur der Aufgabe um eine gebundene Mehrfachwahl-Aufgabe mit Attraktoren (zutreffende Antworten = Musterlösung) und Distraktoren (nicht zutreffende Antworten).


2.1 Mehrfachwahlaufgabe
Aus mehreren numerisch gekennzeichneten Auswahlantworten sind eine oder mehrere richtige Lösungen auszuwählen und die Lösungsziffern in vorgegebene Kästchen, die auf einem separaten Lösungsbogen zusammengefasst sind, einzutragen. Bei der Gestaltung der Prüfungsaufgaben kann die Anzahl der falschen Auswahlantworten, der "Distraktoren", (lat. distrahieren = ablenken, auseinander

ziehen), und die Anzahl der richtigen Antworten, der "Attraktoren" (Musterlösung), grundsätzlich frei gewählt werden. In IHK-Prüfungen werden grundsätzlich "1 aus 5"- und "2 aus 6"- Aufgaben eingesetzt, weil mit diesen Aufgaben einerseits die Wahrscheinlichkeit, dass die Musterlösung per Zufall erraten wird, vertretbar gering ist, andererseits in der Aufgabenerstellung aber noch eine ausreichende Zahl plausibler Distraktoren formuliert werden kann.

Bei Mehrfachwahlaufgaben sind die Antwortmöglichkeiten ausschließlich an die mit der Aufgabenstellung vorgegebenen Auswahlantworten "gebunden", daher können Aufgaben dieses Typs zutreffend als "gebundene Aufgaben" bezeichnet werden.

Der Begriff der "programmierten" Aufgabe entspringt dem Bereich des programmierten Lehrens und Lernens und wurde für die in diesen programmierten Lernmaterialien oft verwendeten Mehrfachwahlaufgaben geprägt und später mit folgendem Satz in vielen Ausbildungsordnungen übernommen: „Soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird, kann die vorgesehene Prüfungsdauer unterschritten werden."

Für Lernmaterialien macht diese Bezeichnung durchaus einen gewissen Sinn, denn abhängig vom Erfolg bei der Beantwortung von in einen Lerntext eingebundenen (Mehrfachwahl-) Aufgaben kann der Lernende - verzweigt bzw. programmiert wie in einem Computerprogramm - entweder in eine Vertiefung einsteigen, zur nächsten Lerneinheit übergehen, oder wieder zurück zum Anfang der Lerneinheit geschickt werden. Für Prüfungsaufgaben allerdings ist die Bezeichnung sinnlos.

2.2 Zuordnungsaufgabe
In einer Zuordnungsaufgabe sind zwei Reihen von Elementen, Auswahlantworten und Prämissen (Aussagen, Begriffe, usw.) durch numerische Zuordnung zueinander in Beziehung zu setzen, d. h. die Kennziffern der Antwortangebote sind in die Lösungsfelder der jeweils zugehörigen Prämissen einzutragen. In der Regel sind in einer Aufgabe mehr als eine Zuordnung vorzunehmen. 

Wenn in Vervollständigungs- und Zuordnungsaufgaben mehr als eines der vorgegebenen Elemente sachlich richtig zugeordnet werden kann, sind analog mehrere Musterlösungen möglich. Das ist dann in der Dokumentation der Musterlösungen entsprechend darzustellen bzw. mit entsprechenden Parametern in der Auswertungsdatei zu programmieren. 


2.3 Reihenfolgenaufgabe
In einer Reihenfolgenaufgabe ist eine bestimmte Anzahl ungeordneter Elemente von Prozessen (z. B. Arbeitsabläufe, Fahrstrecken, usw.) numerisch in eine nach der Sachlogik des Prozesses richtige Reihenfolge zu ordnen. Dazu ist in der Aufgabenstellung ein eindeutiges Lösungsschema vorgegeben mit einer klaren Handlungsanweisung, was einzutragen ist und wie es einzutragen ist.

Wenn in Reihenfolgen- und Rangordnungsaufgaben mehr als eine Reihenfolge bzw. Rangordnung der Elemente sachlich richtig sein kann, sind analog mehrere Musterlösungen aber auch die Bewertung richtiger Teilleistungen möglich. So können z. B. mehrere vollständige Reihenfolgen richtig sein, für die dann jeweils die volle Punktzahl zu vergeben ist. Es können aber auch mit Vergabe entsprechender Teilpunkte Reihenfolgen bis zum ersten falschen Element, die richtige Verknüpfung zweier Elemente oder die Eintragung von Elementen an ihrer richtigen Stelle innerhalb der Reihenfolge als teilweise richtige Lösungen bewertet werden. Das ist dann, ggf. mit differenzierter Vergabe von Teilpunkten, in der Dokumentation der Musterlösungen entsprechend darzustellen bzw. mit entsprechenden Parametern in der Auswertungsdatei zu programmieren. Durch diese Flexibilität in der Darstellung, Lösung und Bewertung findet an dieser Stelle ein fließender Übergang von gebundenen zu ungebundenen Aufgaben statt.


2.4  Kontierungsaufgabe
In Kontierungsaufgaben sind einfache und zusammengesetzte Buchungssätze zu bilden. Der Aufgabensatz enthält dazu i. d. R. einen Kontenplan (ggf. auszugsweise) und der Lösungsbogen eine strukturierte Vorgabe für die Eintragung der Kontennummern auf der Soll- und Habenseite, bei zusammengesetzten Buchungssätzen ggf. auch noch Kästchen für die Eintragung der jeweiligen Beträge.

Wenn mehr als ein Buchungssatz sachlich richtig ist, sind analog mehrere Musterlösungen möglich, bei zusammengesetzten Buchungssätzen können darüber hinaus einzelne Konten und Beträge mit Lösungsalgorithmen verknüpft werden. Das ist dann in der Dokumentation der Musterlösungen entsprechend darzustellen bzw. mit entsprechenden Parametern in der Auswertungsdatei zu programmieren. 

Wenn auf dem Lösungsbogen auf Soll- und Habenseite jeweils die gleiche Anzahl an Lösungskästchen für die Eintragung der Kontennummern und ggf. der Beträge dargestellt sind, handelt es sich um ungebundene, maschinell auswertbare Aufgaben.


2.5 Rechenaufgabe
In Rechenaufgaben sind durch einfache und verkettete Berechnungen Rechenergebnisse zu ermitteln.

Wenn mehr als ein Rechenergebnis sachlich richtig ist, sind analog mehrere Musterlösungen möglich, bei verketteten Berechnungen können darüber hinaus einzelne Rechenoperationen mit Lösungsalgorithmen verknüpft werden. Durch Lösungsalgorithmen und die Vergabe entsprechender Teilpunkte können auch richtige Teilleistungen wie z. B. die Durchführung der richtigen Rechenoperation mit falschen Beträgen bewertet werden. Das ist dann in der Dokumentation der Musterlösungen entsprechend darzustellen bzw. mit entsprechenden Parametern in der Auswertungsdatei zu programmieren.

Wenn auf dem Lösungsbogen die vom Prüfungsteilnehmer ermittelten Rechenergebnisse direkt einzutragen sind, handelt es sich um ungebundene, maschinell auswertbare Aufgaben. Sind im Rahmen einer Aufgabenstellung aber bereits mehrere Ergebnisse mit Kennziffern vorgegeben und vom Prüfungsteilnehmer nur eine Kennziffer auf dem Lösungsbogen einzutragen, dann handelt es sich in der Grundstruktur der Aufgabe um eine gebundene Mehrfachwahl-Aufgabe mit Attraktor (Musterlösung) und Distraktoren.


2.6 Offen-Antwort-Aufgabe
In Offen-Antwort-Aufgaben sind in der Regel numerische Lösungen (Kalenderdaten, Steuersätze, Mischungsverhältnisse, usw.) zu ermitteln, nur in den auch als "halboffene Aufgaben" bezeichneten Varianten dieses Aufgabentyps sind alphanumerische Lösungen (Stichwörter) zu formulieren.

Wenn mehr als eine numerische oder alphanumerische Lösung sachlich richtig ist, sind analog mehrere Musterlösungen möglich. Durch Lösungsalgorithmen und die Vergabe entsprechender Teilpunkte können auch richtige Teilleistungen bewertet werden. Das ist dann in der Dokumentation der Musterlösungen entsprechend darzustellen bzw. mit entsprechenden Parametern in der Auswertungsdatei zu programmieren.